Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften von über 500,00 EUR vertreten die Mitglieder des Vorstands gemeinsam oder ein Vorsitzender mit Zustimmung der anderen Vorstandsmitglieder.