Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus 3-5 gleichberechtigten Mitgliedern, nämlich 2-4 der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern und Kraft Amtes dem Bürgermeister der Gemeinde Neckartenzlingen oder an seiner Stelle einer von ihm benannten Personen. Nimmt der Bürgermeister das Mandat nicht persönlich wahr, hat er das Recht, an allen Sitzungen des Vereins beratend teilzunehmen. Jedes Mitglied vertritt den Verein allein.