Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer. Der/die 1. Vorsitzende und sind ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist für Rechtsgeschäfts bis zu einem Betrag von 100,00 Euro einzelvertretungsberechtigt.