Der Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 3.000 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.