Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Sie sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert ab 5.000€ sowie alle arbeitsvertraglichen Verpflichtungen mit Sportlern, Trainern oder Übungsleitern sowie mit evtl. hauptamtlich tätigen Verwaltungsmitarbeitern die Zustimmung des Gesamtvorstands benötigen