Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende vertreten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Alle Überweisungsaufträge für Banken, sowie Abhebungen von den Konten oder Sparbüchern ab einem Betrag von 500,00 Euro werden von dem 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart unterzeichnet.