Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, sein Stellvertreter sowie der Kassierer. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredites und zum Abschluss von Rechtsgeschäften über mehr als 5.000, 00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.