Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Schriftführer und drei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Erwerb, Verkauf, Belastung oder sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte, Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.