Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Mitgliedern. Hierunter aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende ist nur mit dem 1. Vorsitzenden vertretungsberechtigt. Der 1. Vorsitzende ist im Hinblick auf Handlungen, Erklärungen und Rechtsgeschäfte in Bezug auf die ELLIS Institute Tübingen gGmbH, Tübingen von den Beschränkungen der Mehrfachvertretung (§ 181 Alt. 2 BGB) befreit.