Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende des Hauptvereins sowie die 3 Vorsitzenden des Vereins. Der 1. und der 2. Vorsitzende des Hauptvereins vertreten jeweils einzeln. Jeweils zwei Vorsitzende des Vereins zusammen mit einen Vorsitzenden des Hauptvereins vertreten gemeinschaftlich.