Vertretungsberechtigt ist der 1.Vorsitz, der 2. Vorsitz, der Finanzvorstand sowie der Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein bei Rechtsgeschäften bis 250,00 EUR einzeln; bei Rechtsgeschäften über 250,00 EUR vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam.