Der Vorstand besteht aus zwei bis sieben Mitgliedern, wobei die Ämter Vorsitzender, Schriftführer und Schatzmeister zu verteilen sind. Die übrigen Mitglieder sind stellvertretende Vorsitzende. Es können bis zu zwei Vorsitzende bestellt werden. Jede Person kann bis zu zwei Ämter gleichzeitig innehaben. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten werden.