Der Vorstand besteht aus bis zu 4 Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder der Veräußerung, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits bedarf es die Zustimmung der Mitgliederversammlung.