Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften von über 500 EUR, Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen und der Aufnahme von Krediten vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.