Vorstand iSd. § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Kassierer. Bei Rechtsgeschäften unter 10.000,00 EUR vertreten der 1. und der 2. Vorsitzende gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften ab 10.000,00 EUR wird der Verein durch alle drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.