Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzendem, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende oder ein Stellvertretender Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.