Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Protokollführer, dem 1 und dem 2. Kassier. Je zwei Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein gemeinsam. Derv Kassierer ist berechtigt, Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert unter 1.000,00 EUR allein abzuschließen. Rechtsgeschäfte über einen Betrag von 10.000,00 EUR bedürfen vorheriger Zustimmung des Beirats.