Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 3 Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden, einem stellv. Vorsitzenden und einem Schatzmeister. Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung sind je zwei Mitglieder des Vorstands, von denen einer der Vorstand oder der stellv. Vorstand sein muss, gemeinsam berechtigt.