Das Leitungsteam ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Es besteht aus: Der Präses bzw. der/die Geistliche Leiter/in, zwei Vorsitzenden, der/die Kassierer/rin, der/die Schriftführerin, Jeweils zwei Mitglieder des Leitungsteam vertreten den Verein gemeintschaftlich.