Der Vorstand besteht aus dem mindestens dem Vorsitzenden und einem Vorstand Finanzen und höchstens aus zehn Vorständen, darunter der Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Vorstand Finanzen, der Vorstand Geschäftsstelle und der Vorstand Material. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.