Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Schriftführer, einem Mitglied des Kirchengemeinderates (KGR) der Friedenskirche und bis zu zwei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende.