Vorstand iSd. § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Kassenwart*in. Jeweils zwei von Ihnen vertreten gemeinsam, darunter eine*r der beiden Vorsitzenden. Rechtsgeschäfte über 3.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.