Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der zweite Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Der Posten des zweiten Vorsitzenden sowie der Posten des Schatzmeisters kann auch von zwei Personen im Tandem ausgeführt werden. Im Falle einer Tandemlösung kann einer der beiden Tandempartner den Verein mit einem weiteren Präsidiumsmitglied vertreten.