Der Vorstand iSd. § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und 2 Beisitzern/Beisitzerinnen. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, darunter jeweils der/die 1. oder 2. Vorsitzende.