Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.