Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem ersten, dem zweiten, dem dritten und dem vierten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Vorsitzende und der erste stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils allein. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.