Der Vorstand besteht aus vier gleichberechtigten Mitgliedern, sie vertreten den Verein gemeinsam. Der Verein kann einen besonderen Vertreter nach § 30 BGB bestellen für den Geschäftsbereich der Geschäftsführung (laufende Verwaltung des Vereins, Führung der Vereinsgeschäftsstelle und Personalangelegenheiten).