Vorstand nach § 26 BGB sind der Vorsitzende (Master), der erste Stellvertreter (Senior Master) und der Schriftführer (Secretary). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Sollte durch Wegfall der übrigen Vorstandsmitglieder nur noch ein Vorstand i.S.d. § 26 BGB vorhanden sein, vertritt dieser den Verein alleine.