Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende (SLG-Leiter), der Geschäftsführer (stellv. SLG-Leiter), der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der SLG-Leiter oder der stellv. SLG-Leiter, vertreten den Verein gemeinsam.