Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden; dem/der Schriftführer/in; dem/der Schatzmeister/in, dem/der stellvertretenden Schriftführer/in und dem/der stellvertretenden Schatzmeister/in.Der/die Vorsitzende vertritt den Verein allein, die anderen Vorstandsmitglieder jeweils zu zweit.