Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der Schatzmeister. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Rechtsgeschäfte über 50.000,00 Euro für Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften von beiden Vorstandsmitgliedern erforderlich.