Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Voristzenden, einem Finanzvorstand und einem/einer Vertreter/in aus dem Ortschaftsrat. Jeder vertritt einzeln. Der Finanzvorstand darf allein berechtigt wirksam für den Verein Bankgeschäfte jeweils bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro generieren, Konten bei Banken und Sparkassen einrichten und alleinigen Zugriff haben. Höhere Beträge sowei die Weitergabe des Zugriffs an andere bedürfen der Zustimmung des ersten Voristzenden.