Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist für - Rechtsgeschäfte unter 1.000,00 EUR und einer Laufzeit von weniger als einem Jahr sowie - für An- und Veränderungsmeldungen zum Vereinsregister einzelvertretungsberechtigt. Darüber hinaus wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.