Der Vorstand gem. § 26 BGb besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der erste Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der zweite Vorsitzende ist mit dem Schriftführer oder mit dem Schatzmeister gemeinsam vertretungsberechtigt.