Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Pressewart. Je drei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Im Einzelfall ist eine zuvor von mindestens drei Mitgliedern gewählte Person vertretungsberechtigt.