Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Bei vermögensrechtlichen Geschäften, die einen Betrag von 5.000,00 EUR übersteigen ist stets ein zustimmender Vorstandsbeschluss notwendig.