Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Jedes Vorstandsmitglied vetritt allein. Die Aufnahme von Krediten sowie Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 1.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.