Der Vorstand im Sinne des § 26 BGb besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, dem Finanzvorstand und vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorstandsvorsitzende, der stelvertretende Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand verteten allein, die weiteren Vorstandsmitgliedern vertreten mit der Merhheit der Vorstandsmitglieder.