Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Schriftführer/in und der/die Schatzmeister/in. Der/die 1. Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.