Den Vorstand i.S.d § 26 BGB bildet das Präsidium bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Das Präsidium kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung einen Geschäftsführer (besonderen Vertreter nach § 30 BGB) bestellen.