Der Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister, höchstens jedoch aus neun Personen. Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten den Verein jeweils einzeln und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.