Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden der zugleich SLG-Leiter ist, dem Geschäftsführer der zugleich stellvertretender SLG-Leiter ist, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter dem 1. Vorsitzenden der zugleich SLG-Leiter ist, vertreten.