Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vereinskassier und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR und Dauerschuldverhältnissensen vertreten drei Vorstandmsitglieder gemeinsam.