Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und die zwei Beisitzer. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter die des Vorsitzenden, nötig.