Der Vorstand besteht aus dem/der Ersten Vorsitzenden, dem /der Zweiten Vorsitzenden, dem Kassenverwalter/der Kassenverwalterin sowie dem Schriftführer/der Schriftführerin. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die Erste Vorsitzende oder der/die Zweite Vorsitzende, vertreten.