Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende/Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitglieder erforderlich ist.