Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzend vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR ist die Zustimmung des Beirats erforderlich