Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schriftführer. Sie vertreten jeweils einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,00 EUR sind für den Verein nur möglich und verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirats hierzu schriftlich erteilt wird.