Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretender Vorsitzender, der Finanzvorstand sowie zwei weitere Vorstandsmitglieder. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Der Finanzvorstand ist ermächtigt Bankgeschäfte alleinzeichnend durchzuführen. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.