Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Es vertreten jeweils zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 1.500,00 EUR bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Beirats.